GFS - 5 - Nichtzuständigkeitserklärung der Bafin

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Nichtzuständigkeitserklärung Bafin
Anbei die Nichtzständigkeitserklärung der Bafin. Ich hatte dieser widersprochen, da die Dinge zu unpräzise wiedergegeben und aus dem Zusammenhang gerissen wurden und ich so pauschal nicht kommuniziere. Der Bafin liegen viele Nachweise vor, aber trotzdem gibt sie eine Idee der Komplexität der Angelegenheit und die Abwehrhaltung der Bafin wieder. Zumindest habe ich der Presse nicht ennommen, dass die Unicerditbank durchsucht wurde oder Strafzahlungen zahlen musste wegen unerlaubter Kontoführung.

Durch die Ausklammerung von Einzelfällen, was meines Erachtens eine diskriminierende Ungleichbehandlung ist, ist ein Schlupfloch entstanden, in dem Missbrauch möglich ist, denn der Staatsanwalt sah auch keine Straftaten, obwohl der Verstoß gegen § 154 AO rechtswidrig ist und die Geldwäschegesetzgebung verschärft wurde. Dass möglicherweise die Nutzung von Identitäten für Geldwäsche gebraucht werden könnten, ist eine naheliegende Interpretation, die die Bafin prüfen müsste. Hat
Scan_20220820 (2) Bafin Nichzutsändigkei
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